Lipödem: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Liposuktion?

Lipödem: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Liposuktion?

Was ist Lipödem und warum tut es weh?

Lipödem ist eine chronische Erkrankung des Fettgewebes. Das Fettgewebe ist vermehrt und sammelt sich vor allem an den Beinen, Hüften und manchmal auch an den Armen. Hände und Füße bleiben schlank.

Die Erkrankung betrifft hauptsächlich Frauen, und die genaue Ursache ist unbekannt. Die Fettzellen vergrößern sich, die Durchlässigkeit von Gefäßen steigt und es kommt zu Entzündungen und Schwellungen.

 

Warum verursacht ein Lipödem Schmerzen?

Das vermehrte Fettgewebe drückt auf umliegende Strukturen, kleine Gefäße und Nerven. Es entsteht dauernde Entzündung, die erhöhte Gefäßdurchlässigkeit verursacht Schwellungen - das führt zum:

  • Druckschmerzen, Spannungsgefühl (schwere oder müde Beine (oft beim Stehen)
  • Empfindlichkeit bei Berührung

Wann zahlt die Krankenkasse eine Liposuktion als Behandlungsmetode?

Kriterien von österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK)

Die Tatsache, dass Lipödem Schmerzen verursacht, spiegelt sich auch im lateinischen Namen der Krankheit (Lipohyperplasia dolorosa) wider. Lipödem gilt als Krankheit, daher übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten, sofern die Kriterien erfüllt sind.

 

Zur Diagnose eines Lipödems ist es wichtig, folgende Kriterien zu berücksichtigen:

 

  • 1. Gesicherte Diagnose eines Lipödems: 
    • symmetrische Fettverteilungsstörung der Beinen
    • keine Beteiligung von: Händen, Füßen, Bauch oder Rücken
    • sichtbare Disproportion (Taille ist schlank)

 

  • 2. Schmerzen (Ausschluss anderer Schmerzursachen) - z.B. Fibromyalgie-Syndrom, rheumatologische Erkrankung

 

  • 3. Abklärung von Differentialdiagnosen oder Begleiterkrankungen von Spezialisten der:
    • Gynäkologie (PCO-Syndrom, Endometriose u.a.)
    • Inneren Medizin (Schilddrüsendysfunktion, Insulinresistenz, rheumatologische Erkrankungen, Adipositas, u.a.)
    • Psychologie (Depression, Angststörung, Borderlinestörung als Ursache einer Körperbildstörung, u.a.)
    • Gefäßchirurgie/Angiologie (Chronische Veneninsuffizienz u.a.)

4. Abgrenzung zur Adipositas und verschiedene Messungen

Zur objektiven Beurteilung der Körperkonfiguration des Patienten werden verschiedene Messungen herangezogen, darunter:

 

 

Grenzwerte und Tabellen

 

BMI

BMI Wert von mehr als 35 kg/m2 Liposuktion unzulässig
  32 - 35 kg/m2 Liposuktion nur wenn Übergewicht durch Lipödem verursacht ist

 

WHtR -Waist-Height-Ratio

 

Taillenumfang /in cm/ ist geteilt durch die Körpergröße /auch in cm/

(z.B. Taillenumfang = 85cm , Körpergröße =170cm. Die Gleichung: 85cm ÷ 170cm =  0,5)

 

Grenzwerten:

Jahre bis 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 Jahre und älter
WHtR  ⟨ 0,50 0,51 0,52 0,53 0,54 0,55 0,56 0,57 0,58 0,59 ⟨ 0,60

 

WHR (Waist-Hip-Ratio)

 

Das Taille-Hüft-Verhältnis ist das Verhältnis zwischen Taillenumfang und Hüftumfang.

(z.B. Taillenumfang = 85cm, Hüftumfang = 100cm. Die Gleichung: 85cm ÷ 100cm =  0,85)

Grenzwerten:

WHR ⟨ 0,80

 

Zusätzliche Kriterien und weitere Informationen

  • 5. Behandlung von Lipödem mit konservativen Methoden:
    • Tragen von Kompressionswäsche
    • Sport und Bewegung
    • Gewichtsnormalisierung (BMI unter 30)
  • Die konservative Behandlung muss mindestens 6 Monate lang erfolgreich sein. Eine Fettabsaugung wird durchgeführt, wenn die Schmerzen nach dieser Behandlung weiterhin bestehen

 

  • 6. Gewichtsstabilität in letzten 6 Monaten

 

  • 7. Altersgrenzen: Die Fettabsaugung ist in erster Linie für Erwachsene gedacht. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren besteht erhöhnter Aufkärungspflicht. Eine psychologische Untersuchung ist obligatorisch, um Körperwahrnehmungsthemen und Essstörungen auszuschließen

 

  • 8. Vorbehaltsrecht (Ärztliche Beurteilung und Entscheidung). Jede Patientin muss individuell beurteilt werden. Die Erfüllung der ÖGK-Kriterien bedeutet nicht, dass die Operateurin/der Operateur zur Operationdurchführung verpflichtet ist. Die Planung des Eingriffs erfolgt nur nach einem Beratungsgespräch und umfassender Aufklärung über Vorteile, Nachteile und Risiken der Operation.

Quelle: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), Stand 3/2026

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